Einzelsupervision für Mediator*innen …
… für die Zertifizierung und Lizensierung
Für die Zertifizierung zu/r Mediator*in nach dem staatlichen Mediationsgesetz benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer Mediationsausbildung (mind. 130 Stunden) fünf Einzelsupervisionen von Fällen, die Sie selbst mediiert haben.
Auch für die Lizensierung als Mediator*in beim Bundesverband Mediation (BM) sind Fall-Supervisionen erforderlich. Nach einer 200-stündigen Ausbildung brauchen Sie hier fünf selbst durchgeführte Mediationen von insgesamt mind. 25 Stunden, die alle supervidiert sein wollen.
Zur Verlängerung der gesetzlichen Zertifizierung bzw. Lizensierung beim BM sind ebenso weitere Fall-Supervisionen nötig.
Supervisionen führen wir gerne gemeinsam mit Ihnen durch. Dazu benötigen Sie eine dokumentierte Mediation, die Sie zur Vorbereitung des Supervisionsgesprächs vorab einreichen. Den Leitfaden für Ihre Dokumentation bekommen Sie von uns.
In der Supervision besprechen wir dann Ihre Mediation unter verschiedenen Gesichtspunkten. Es ist auch genügend Zeit, Ihre Fragen zu klären. Wenn Sie Ihre Mediationsausbildung bei uns gemacht haben, erhalten Sie von uns Sonderkonditionen.
Termin: |
Ort: München oder nach Absprache Honorar: Unterschiedlich nach Zeitaufwand Supervidierende: Andi Schmidbauer und/oder Ingrid Holler |
Sie haben Interesse und noch Fragen? |